Der Pfarrgemeinderat ist der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat auf der Ebene der Pfarrgemeinde und das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets über das Apostolat der Laien sowie des Synodenbeschlusses "Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche" zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde. Er wird von den wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken direkt gewählt. Für das Leben der Pfarrgemeinde kommt dem Pfarrgemeinderat eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppe und Initiativen vernetzt.
Zu seinen Aufgaben gehört:
- In allen Grunddiensten und Bereichen der Pfarrgemeinde beratend bzw. beschließend gemeinsam mit Pfarrer und hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern Kirche am Ort zu gestalten, sowie die pastorale Entwicklung vor Ort auf den Weg zu bringen.
- In allen gesellschaftlichen Fragen entscheidet und handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Bildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung.
Das Leitbild der Kirche als Volk Gottes unterwegs inmitten der Welt, wie sie das Zweite Vatikanische Konzil (1962 - 1965) beschrieben hat, ist grundlegend für den Pfarrgemeinderat. Die Gemeinde wird demnach von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und wertvoll.